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Lexikon

Abschiebung

Abschiebung ist ein rechtlicher Begriff, der im deutschen Migrationsrecht verwendet wird. Es bezieht sich auf die strafrechtliche oder verwaltungstechnische Maßnahme, bei der eine Person, die sich ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung oder mit abgelaufenem Visum in Deutschland aufhält, aus dem Land entfernt wird. Die Abschiebung wird von den zuständigen Behörden durchgeführt und dient dem Zweck, die Einhaltung der geltenden Immigrationsgesetze sicherzustellen.

Bei einer Abschiebung spielen verschiedene rechtliche und pragmatische Aspekte eine Rolle. In den meisten Fällen wird eine Abschiebung nur angeordnet, wenn keine anderen legalen Möglichkeiten zur Aufenthaltsregelung bestehen, wie beispielsweise die Beantragung eines Asyls oder die Bewilligung eines Visums. Die Entscheidung zur Abschiebung wird in der Regel von den zuständigen Ausländerbehörden getroffen, nachdem der betroffenen Person die Möglichkeit zur Anhörung gegeben wurde.

Die Durchführung einer Abschiebung beinhaltet normalerweise die Festnahme der betroffenen Person durch die Polizei und ihre anschließende Inhaftierung. In einigen Fällen kann die Abschiebung auch von spezialisierten Einheiten, wie der Bundespolizei oder der Abschießeinheit, durchgeführt werden. Die Kosten für die Abschiebung werden in der Regel von der betroffenen Person selbst getragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Abschiebungen gemäß den geltenden Gesetzen und Verordnungen durchgeführt werden müssen. Die betroffene Person hat jedoch das Recht, gegen die Abschiebungsentscheidung vorzugehen und rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Insgesamt dient die Abschiebung als Maßnahme zur Sicherstellung der Aufrechterhaltung einer kontrollierten und legalen Einwanderungspolitik. Sie unterstützt die nationalen Behörden bei der Durchsetzung von Einwanderungsregelungen und trägt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei.

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