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Lexikon

AKV

AKV steht für "Anlagekostenverordnung" und beschreibt eine Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen in Deutschland, die die Berechnung und Offenlegung von Anlagekosten bei Investmentfonds regelt. Die AKV dient der Transparenz und dem Schutz der Anleger, indem sie sicherstellt, dass Anlagekosten fair und transparent dargestellt werden.

Gemäß der AKV müssen Investmentfonds die tatsächlichen Kosten, die mit der Verwaltung der Fonds verbunden sind, offenlegen. Dies umfasst unter anderem die Verwaltungsgebühren, die Vertriebsprovisionen, die Kosten für Depotbanken und externe Dienstleister sowie andere Kosten, die direkt mit der Anlage des Fondsvermögens verbunden sind. Ziel der Offenlegungspflicht ist es, Anlegern eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen, indem sie die tatsächlichen Kosten eines Fonds verstehen und vergleichen können.

Die AKV legt auch fest, wie die Anlagekosten zu berechnen sind. Dies umfasst die Methoden zur Berechnung der laufenden Kosten sowie der einmaligen Kosten bei der Investition. Die Verordnung enthält auch Informationen darüber, wie die Kosten harmonisch gestaltet und dargestellt werden sollten, um eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Fonds zu gewährleisten.

Die AKV gilt für alle in Deutschland zugelassenen Investmentvermögen, unabhängig von ihrer Rechtsform oder Anlagestrategie. Sowohl offene als auch geschlossene Fonds sowie ETFs unterliegen dieser Verordnung. Die Offenlegung der Anlagekosten muss mindestens einmal im Jahr erfolgen und in den jährlichen und halbjährlichen Berichten sowie im Verkaufsprospekt des Fonds enthalten sein.

Die AKV ist ein wichtiges Instrument, um Anlegern eine bessere Übersicht über die Kosten ihrer Investments zu bieten und eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Durch die Transparenz der Anlagekosten können Anleger die tatsächlichen Kosten eines Fonds bewerten und vergleichen. Dies ermöglicht es den Anlegern, die Rentabilität ihrer Investitionen besser einzuschätzen und fundierte Anlageentscheidungen zu treffen.

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