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Lexikon

Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)

Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) ist ein deutsches Steuergesetz, das im Jahr 2005 erlassen wurde. Es regelt die Besteuerung von Einkünften aus der Altersvorsorge und dient der Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Das AltEinkG umfasst verschiedene Regelungen, die die Besteuerung von Renten, Pensionen, Kapitalausschüttungen und anderen Einkünften im Ruhestand betreffen.

Eine der wichtigsten Neuerungen des AltEinkG war die Einführung des sogenannten "nachgelagerten Besteuerungsprinzips". Dies bedeutet, dass die Besteuerung von Altersbezügen erst im Auszahlungszeitraum erfolgt, anstatt wie zuvor bereits während der Einzahlungsphase. Dadurch sollen die Rentenversicherungsträger entlastet und die Steuerbelastung der Rentnerinnen und Rentner insgesamt gerechter gestaltet werden.

Gemäß dem AltEinkG werden die steuerpflichtigen Einkünfte aus der Altersvorsorge in drei Schichten eingeteilt. Die erste Schicht umfasst die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und die landwirtschaftliche Alterskasse. Diese Einkünfte werden mit dem Ertragsanteil besteuert, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet.

Die zweite Schicht umfasst Basisrentenverträge (Rürup-Rente), die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden. Diese Einkünfte werden anteilig besteuert, wobei der steuerpflichtige Anteil mit jedem Jahr des Rentenbezugs steigt.

Die dritte Schicht bezieht sich auf private Altersvorsorgeverträge wie Riester-Rente oder betriebliche Direktversicherungen, die nach dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden. Hier wird nur der Ertragsanteil besteuert.

Das AltEinkG hat maßgeblichen Einfluss auf die steuerliche Behandlung von Alterseinkünften in Deutschland. Es ist wichtig für Rentnerinnen und Rentner sowie für alle, die sich mit Altersvorsorge und Rentenplanung befassen. Eine korrekte Anwendung des Gesetzes gewährleistet eine transparente und gerechte Besteuerung von Altersbezügen.

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