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Lexikon

Angeklagter

Der Begriff "Angeklagter" bezieht sich auf eine Person, gegen die eine formelle rechtliche Anschuldigung, in der Regel in Form einer Straftat, vorliegt. Im Strafverfahren wird der Angeklagte als die Person betrachtet, von der behauptet wird, dass sie die Straftat begangen hat, bis ihre Unschuld bewiesen ist oder ein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde.

Ein Angeklagter durchläuft den gesamten Prozess des Strafverfahrens und hat bestimmte Rechte und Pflichten. Zu den Rechten eines Angeklagten gehört das Recht auf einen fairen Prozess, das von der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet wird. Dies umfasst unter anderem das Recht auf ein angemessenes und effektives Verteidigungsrecht, das Recht, Zeugen zu vernehmen und Beweise vorzulegen sowie das Recht auf eine öffentliche Verhandlung.

Der Angeklagte hat auch die Pflicht, während des gesamten Verfahrens mit dem Gericht und den Anwälten zusammenzuarbeiten. Er oder sie sollte alle erforderlichen Informationen bereitstellen, um eine faire und genaue Beurteilung des Falles zu ermöglichen. Ein Angeklagter hat das Recht, von einem Anwalt vertreten zu werden, und wenn er sich keinen Anwalt leisten kann, wird ihm ein Pflichtverteidiger zugewiesen.

Es ist wichtig anzumerken, dass ein Angeklagter als unschuldig gilt, bis seine Schuld vor Gericht bewiesen ist. Dies stellt sicher, dass niemand fälschlicherweise verurteilt wird und dass ein gerechtes Verfahren gewährleistet wird. Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft, die die Schuld des Angeklagten überzeugend nachweisen muss.

Im Kontext der Aktienanalysen und -bewertungen kann der Begriff "Angeklagter" auf Unternehmen angewendet werden, die aufgrund von illegalen Aktivitäten oder Fehlverhalten Gegenstand gerichtlicher Strafverfahren sind. In solchen Fällen müssen Anleger die rechtlichen Auswirkungen auf das Unternehmen und seine finanzielle Gesundheit genau berücksichtigen.

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