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Lexikon

Arbeitsverhinderung

Arbeitsverhinderung ist ein rechtlicher Begriff, der sich auf Situationen bezieht, in denen ein Arbeitnehmer seine Arbeitspflichten vorübergehend nicht erfüllen kann. Dies kann auf verschiedene Umstände zurückzuführen sein, wie beispielsweise Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder bestimmte gesetzlich festgelegte Umstände wie Streik oder Urlaub.

Im deutschen Arbeitsrecht ist Arbeitsverhinderung als ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit verankert. Dieser Anspruch ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt und stellt sicher, dass Arbeitnehmer während der Dauer der Arbeitsverhinderung weiterhin einen Teil ihres Gehalts erhalten.

Damit ein Anspruch auf Arbeitsverhinderung besteht, muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren und gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die Dauer der Arbeitsverhinderung kann je nach individuellen Umständen variieren, jedoch besteht der Anspruch in der Regel für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen.

Während der Arbeitsverhinderung hat der Arbeitgeber die Pflicht, das Gehalt des Arbeitnehmers fortzuzahlen, unter Anrechnung von eventuell bestehenden Sozialleistungen wie Krankengeld oder Mutterschaftsgeld. Diese Lohnfortzahlungspflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße und der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Arbeitsverhinderung nicht mit einer Kündigung oder einem Arbeitsplatzverlust gleichzusetzen ist. Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht, nach erfolgreicher Genesung an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren, sofern keine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. In solchen Fällen greifen weitere arbeitsrechtliche Bestimmungen wie die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess.

Insgesamt stellt die Regelung der Arbeitsverhinderung einen wichtigen Schutz für Arbeitnehmer dar, indem sie finanzielle Sicherheit in Zeiten vorübergehender Arbeitsunfähigkeit gewährleistet. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, diese Regelungen einzuhalten und ihren Mitarbeitern entsprechende Unterstützung anzubieten.

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