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Lexikon

Auflassung

Auflassung ist ein juristischer Begriff im Immobilienrecht, der im Rahmen von Grundstücksübertragungen häufig Anwendung findet. Es handelt sich dabei um eine formale Rechtshandlung, durch welche der Veräußerer eines Grundstücks dem Erwerber das Eigentum daran überträgt. Die Auflassung ist somit ein zentraler Bestandteil des Grundstückskaufs und dient der Sicherung des Eigentumsübergangs.

Um eine wirksame Auflassung vornehmen zu können, sind grundsätzlich zwei Elemente erforderlich: der Auflassungsvertrag und die Einigung über den Vertragsgegenstand. Der Auflassungsvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer, der den Willen beider Parteien zur Übertragung des Eigentums an dem Grundstück dokumentiert. Die Einigung über den Vertragsgegenstand bezieht sich auf die genaue Identifizierung des Grundstücks, beispielsweise durch Angabe der Grundbuchdaten.

Im Anschluss an den Abschluss des Auflassungsvertrags erfolgt die sogenannte Auflassungsvormerkung. Diese dient dazu, den Erwerber vor nachträglichen Verfügungen des Verkäufers zu schützen. Durch die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch wird das Grundstück gegenüber Dritten gesichert und der Eintritt eines sogenannten "gutgläubigen Dritten" verhindert.

Die abschließende Handlung zur Eigentumsübertragung ist die sogenannte Auflassung im engeren Sinne. Hierbei wird der Grundstückskaufvertrag durch die formlose Übergabe der Auflassungserklärung des Verkäufers an den Erwerber vollzogen. Zur Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch bedarf es einer notariellen Beurkundung der Auflassungserklärung.

Die Auflassung ist somit ein entscheidender Schritt im Rahmen von Grundstücksübertragungen und gewährleistet die rechtssichere und wirksame Übertragung des Eigentums.

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