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Lexikon

Auseinandersetzungsguthaben

Auseinandersetzungsguthaben - Definition:

Das Auseinandersetzungsguthaben bezieht sich auf den Anteil eines Gesellschafters an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, der ihm nach der Auflösung der Gesellschaft zugewiesen wird. Es handelt sich hierbei um den Betrag, den der Gesellschafter als Auszahlung oder als Vermögensübertragung erhält.

Wenn eine Gesellschaft liquidiert wird, werden ihre Vermögenswerte verkauft und ihre Verbindlichkeiten beglichen. Das verbleibende Vermögen wird dann unter den Gesellschaftern entsprechend ihrer Anteile aufgeteilt. Das Auseinandersetzungsguthaben eines Gesellschafters ist der Betrag, den er bei der Auflösung der Gesellschaft zurückerhält, nachdem alle Verbindlichkeiten beglichen wurden.

Das Auseinandersetzungsguthaben kann in unterschiedlichen Formen ausgezahlt werden, je nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder den gesetzlichen Vorschriften. Es kann sich um eine Barauszahlung handeln, bei der der Gesellschafter den Betrag direkt erhält. Alternativ kann das Auseinandersetzungsguthaben auch durch die Übertragung von Vermögenswerten erreicht werden, wie beispielsweise Immobilien, Aktien oder anderen Sachwerten.

Für die Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens werden in der Regel die Buchwerte der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Auflösung herangezogen. Es ist wichtig anzumerken, dass das Auseinandersetzungsguthaben nicht unbedingt den aktuellen Marktwert der Vermögenswerte widerspiegelt, da die Buchwerte möglicherweise von den Marktwerten abweichen können.

Das Auseinandersetzungsguthaben ist ein wichtiger Aspekt bei der Bewertung einer Beteiligung an einer Gesellschaft. Es wirkt sich sowohl auf die Liquiditätsaussichten als auch auf die tatsächliche Rendite des Gesellschafters aus. Eine genaue Kenntnis des Auseinandersetzungsguthabens kann daher für Investoren und Gesellschafter von großer Bedeutung sein.

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