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Lexikon

Ausgleichsabgabe

Ausgleichsabgabe ist ein Begriff aus dem deutschen Behindertenrecht und bezeichnet eine finanzielle Ausgleichszahlung, die von Arbeitgebern geleistet wird, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihnen gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Gemäß dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind Arbeitgeber mit jährlich mindestens 20 Arbeitsplätzen dazu verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, so müssen sie eine Ausgleichsabgabe entrichten. Die Ausgleichsabgabe hat das Ziel, den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zu öffnen und die Schaffung von Arbeitsplätzen für diese Personengruppe zu fördern.

Die Höhe der Ausgleichsabgabe richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Anzahl der fehlenden Pflichtarbeitsplätze und der Größe des Unternehmens. Zur Berechnung werden folgende Parameter herangezogen: die Schwere der Behinderungen der Beschäftigten, der Grad der Erfüllung der Beschäftigungspflicht sowie das Durchschnittseinkommen aller Beschäftigten des Unternehmens.

Die Ausgleichsabgabe ist eine finanzielle Maßnahme, die Arbeitgeber dazu anspornen soll, Menschen mit Behinderungen einzustellen und somit ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Die erzielten Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe fließen in die Ausgleichsfonds der Bundesagentur für Arbeit und werden für verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Integration und beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen verwendet.

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