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Lexikon

außertariflicher Angestellter

Definition: Außertariflicher Angestellter

Der Ausdruck "außertariflicher Angestellter" bezeichnet eine Beschäftigungsform, die außerhalb der üblichen tariflichen Regelungen des Arbeitsvertrags liegt. Dieser Begriff wird in der Regel für Führungskräfte und Fachkräfte verwendet, deren individuelle Verträge aufgrund ihrer Position, Leistung oder Spezialkenntnisse von den tariflichen Bestimmungen abweichen.

Ein außertariflicher Angestellter unterliegt in der Regel nicht den tarifvertraglichen Gehalts- und Arbeitszeitregelungen, sondern profitiert von Verträgen, die individuell zwischen dem Arbeitgeber und dem Angestellten ausgehandelt wurden. Hierbei werden unter anderem Aspekte wie Gehalt, Arbeitszeit, Urlaubstage und Sonderleistungen individuell festgelegt.

Die Anstellung als außertariflicher Angestellter bietet sowohl Vor- als auch Nachteile. Einerseits erhält der Arbeitnehmer in der Regel ein höheres Gehalt als vergleichbare tariflich geregelte Angestellte. Zusätzlich können Vertragsbestandteile wie Bonuszahlungen, Provisionen, Firmenwagen oder flexiblere Arbeitszeitmodelle vereinbart werden. Andererseits unterliegen außertarifliche Angestellte nicht den tarifvertraglichen Schutzbestimmungen, wie beispielsweise Kündigungsschutz oder betriebliche Altersvorsorge.

Die Position des außertariflichen Angestellten ist vor allem in größeren Unternehmen anzutreffen, in denen spezifische Fachkenntnisse oder hohe Verantwortung gefragt sind. Durch die individuellen Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Interessen beider Parteien optimal berücksichtigt werden.

In Deutschland ist die Beschäftigung als außertariflicher Angestellter nicht gesetzlich definiert, sondern wird auf freiwilliger Basis vereinbart. Hierbei ist es wichtig, dass die Vertragsinhalte klar formuliert und juristisch einwandfrei sind, um mögliche Missverständnisse oder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

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