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Lexikon

Behinderten-Pauschbetrag

Der Begriff "Behinderten-Pauschbetrag" bezieht sich auf eine steuerliche Vergünstigung, die Menschen mit Behinderungen gewährt wird. Diese Sonderregelung ermöglicht es den Betroffenen, ihren steuerlichen Freibetrag zu erhöhen und somit ihre Steuerlast zu reduzieren.

Der Behinderten-Pauschbetrag basiert auf den individuellen Beeinträchtigungen des Steuerpflichtigen und kann gewährt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören zum Beispiel eine dauerhafte körperliche oder geistige Behinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 25. Der Grad der Behinderung wird von den zuständigen Behörden anhand eines festgelegten Bewertungssystems ermittelt.

Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags variiert je nach Grad der Behinderung. Bei einem GdB von mindestens 25 beträgt der Pauschbetrag 310 Euro jährlich. Dieser Betrag erhöht sich progressiv mit steigendem GdB bis zu einem Höchstbetrag von 7.400 Euro jährlich bei einem GdB von 100.

Der Behinderten-Pauschbetrag kann in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Hierfür müssen die entsprechenden Angaben und Nachweise zu den individuellen Beeinträchtigungen und dem GdB beigefügt werden. Nach erfolgreicher Prüfung und Genehmigung werden die steuerlichen Vergünstigungen berücksichtigt und die Steuerlast entsprechend verringert.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Behinderten-Pauschbetrag nur für das aktuelle Steuerjahr gilt. Es muss daher in jeder Einkommensteuererklärung erneut beantragt werden, um die Vergünstigung zu erhalten.

Der Behinderten-Pauschbetrag bietet Menschen mit Behinderungen eine finanzielle Unterstützung und trägt dazu bei, die finanzielle Belastung aufgrund von Einschränkungen zu mildern. Es ist ratsam, sich bei der Beantragung und Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrags von einem Steuerberater oder dem Finanzamt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen korrekt und vollständig angegeben werden. So kann die steuerliche Vergünstigung optimal genutzt werden.

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