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Lexikon

Beleidigung

Eine Beleidigung ist eine Handlung oder Äußerung, die dazu dient, die Ehre oder Würde einer Person zu verletzen oder herabzusetzen. Im rechtlichen Kontext wird eine Beleidigung als strafbare Handlung betrachtet und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) wird die Beleidigung in § 185 geregelt. Demnach ist eine Beleidigung gegeben, wenn jemand in seiner Ehre verletzt wird. Dabei ist die Ehre als das persönliche Ansehen und die Achtung einer Person definiert.

Eine Beleidigung kann in schriftlicher, mündlicher oder sogar gestikulierter Form erfolgen. Sie kann sowohl direkt an eine Person gerichtet sein als auch indirekt über Dritte erfolgen. Beispiele für Beleidigungen sind Beschimpfungen, Diffamierungen, Geringschätzungen oder Herabwürdigungen.

Um eine Beleidigung juristisch zu ahnden, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss sie objektiv geeignet sein, den Betroffenen in seiner Ehre zu verletzen, und zum anderen muss eine subjektive Beleidigungsabsicht vorliegen. Hierbei spielt der Kontext, in dem die Äußerung getätigt wurde, eine entscheidende Rolle.

Im deutschen Strafrecht wird eine Beleidigung in der Regel als sogenanntes "Antragsdelikt" behandelt. Das heißt, dass die Strafverfolgung nur erfolgt, wenn der Betroffene Strafantrag stellt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wie beispielsweise bei Beamtenbeleidigungen oder bei der Beleidigung verstorbener Personen.

Wird eine Beleidigung nach § 185 StGB verurteilt, kann dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe einhergehen. Die genaue Strafe richtet sich dabei nach dem Einzelfall und den Umständen der Beleidigung.

Insgesamt ist eine Beleidigung eine strafbare Handlung, die die persönliche Ehre und Würde eines Menschen verletzt. Sie kann sowohl juristische als auch soziale Konsequenzen haben und sollte daher vermieden werden.

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