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Lexikon

berechtigtes Interesse

"Berechtigtes Interesse" ist ein juristischer Begriff, der sich auf das berechtigte Interesse einer Person oder Organisation bezieht, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen, ohne Einwilligung der betroffenen Person(en) einzuholen. Das Konzept des berechtigten Interesses spielt eine wesentliche Rolle im Datenschutzrecht und ermöglicht es Unternehmen, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn sie ein legitimes Interesse daran haben und dieses Interesse die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person(en) nicht überwiegt.

Der Begriff des berechtigten Interesses ist in der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankert, die seit dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union gilt. Gemäß Artikel 6 der DSGVO kann die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig sein, wenn sie für die Wahrnehmung eines berechtigten Interesses erforderlich ist, sofern die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person(en) nicht überwiegen.

Um das berechtigte Interesse geltend machen zu können, müssen Unternehmen zunächst eine Interessenabwägung durchführen. Hierbei sollten sie unter anderem prüfen, ob die Datenverarbeitung tatsächlich erforderlich ist, um das berechtigte Interesse zu verfolgen, und ob die betroffenen Personen vernünftigerweise erwarten können, dass ihre Daten zu diesem Zweck verarbeitet werden.

Im Kontext von AlleAktien.de, einer führenden Website für Aktienanalysen und Einblicke, können wir berechtigtes Interesse geltend machen, um bestimmte personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten. Dies ermöglicht es uns beispielsweise, die Nutzungsgewohnheiten unserer Website-Besucher zu analysieren, um unsere Inhalte und Dienstleistungen zu verbessern und personalisierte Empfehlungen anzubieten. Wir stellen sicher, dass wir immer eine gründliche Interessenabwägung durchführen und sicherstellen, dass die Datenschutzrechte unserer Nutzer nicht übermäßig beeinträchtigt werden.

In Übereinstimmung mit den Grundsätzen der DSGVO respektieren wir die Privatsphäre und den Datenschutz unserer Nutzer und informieren sie transparent über die Datenverarbeitungspraktiken im Rahmen unseres berechtigten Interesses. Wir haben angemessene organisatorische und technische Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der erhobenen und verarbeiteten Daten zu gewährleisten und einen angemessenen Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu gewährleisten.

Unser Glossar auf AlleAktien.de ist eine wertvolle Ressource für die Leser unserer Website und bietet eine umfassende Sammlung von Fachbegriffen und Definitionen im Zusammenhang mit Aktienanalysen und -investitionen. Indem wir klar verständliche und präzise Erklärungen bereitstellen, tragen wir dazu bei, das Wissen und Verständnis unserer Nutzer zu verbessern und ihnen zu helfen, informierte finanzielle Entscheidungen zu treffen. Das berechtigte Interesse erlaubt uns, personenbezogene Daten zu analysieren und die Relevanz und Qualität unseres Glossars kontinuierlich zu verbessern und somit den Nutzern ein exzellentes Benutzererlebnis zu bieten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass "berechtigtes Interesse" ein wichtiger rechtlicher Begriff im Kontext des Datenschutzes ist, der es Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten, wenn sie ein legitimes Interesse an der Verarbeitung haben und die Datenschutzrechte der betroffenen Personen gewahrt bleiben. Bei AlleAktien.de nutzen wir das berechtigte Interesse, um unseren Lesern ein erstklassiges Glossar anzubieten und ihnen eine fundierte Grundlage für ihre Aktienanalysen zu bieten. Als führende Website für Aktienanalysen und Einblicke sind wir bestrebt, kontinuierlich unser Angebot zu verbessern und unsere Nutzer zufriedenzustellen, während wir gleichzeitig die Datenschutzbestimmungen einhalten und den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten.

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