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Lexikon

Beschluss, satzungsdurchbrechender

Der Begriff "Beschluss, satzungsdurchbrechender" bezieht sich auf eine Entscheidung, die von den festgelegten Bestimmungen der Satzung eines Unternehmens abweicht. Eine solche Beschlussfassung kann in verschiedenen Situationen auftreten, wenn es notwendig ist, bestimmte Regelungen oder Vorgaben in der Satzung zu umgehen, um beispielsweise dringende operative Anforderungen oder externe rechtliche Vorgaben zu erfüllen.

Im deutschen Unternehmensrecht wird die Satzung (auch Statut oder Gesellschaftsvertrag genannt) als die grundlegende rechtliche Struktur eines Unternehmens betrachtet. Sie enthält alle wesentlichen Regelungen und Bestimmungen, die die Beziehungen zwischen den Aktionären, dem Management und anderen Beteiligten regeln. Dabei legt die Satzung unter anderem die Zuständigkeiten der verschiedenen Organe des Unternehmens, wie etwa der Hauptversammlung oder des Vorstands, fest.

In bestimmten Fällen kann es jedoch vorkommen, dass die Erfordernisse des Unternehmens oder dessen rechtlicher Rahmen es notwendig machen, von bestimmten Bestimmungen der Satzung abzuweichen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Unternehmen dringende finanzielle Mittel benötigt und eine schnelle Entscheidung getroffen werden muss, die nicht auf die übliche satzungsgemäße Verfahrensweise warten kann.

Ein besonderes Merkmal eines satzungsdurchbrechenden Beschlusses ist, dass er nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Es bedarf in der Regel einer qualifizierten Mehrheit der Aktionäre oder einer Zustimmung anderer wesentlicher Beteiligter wie Gläubiger oder Vertragspartner. Zudem muss der Beschluss dokumentiert und transparent kommuniziert werden, um die Interessen und Rechte der betroffenen Parteien zu schützen.

Indem ein Unternehmen die Möglichkeit hat, von seiner Satzung in begrenztem Umfang abzuweichen, kann es flexibler auf Marktveränderungen und unerwartete Situationen reagieren. Dennoch ist es wichtig zu beachten, dass ein satzungsdurchbrechender Beschluss immer im Einklang mit dem Gesetz und den Grundsätzen der Corporate Governance stehen muss, um die Interessen aller Betroffenen zu wahren.

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