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Lexikon

beschränkte Geschäftsfähigkeit

Definition: Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Die beschränkte Geschäftsfähigkeit, auch als Geschäftsunfähigkeit bekannt, bezeichnet den rechtlichen Status einer Person, die aufgrund ihres Alters oder ihres geistigen Zustands nicht in der Lage ist, rechtlich wirksame Geschäfte abzuschließen. Dieser Status ist in den §§ 104-113 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland geregelt und dient dem Schutz der betroffenen Person vor möglichen Gefahren und Nachteilen bei Vertragsabschlüssen.

Gemäß § 104 BGB sind minderjährige Personen grundsätzlich beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie nur rechtlich wirksame Geschäfte abschließen können, die in ihrem Interesse liegen bzw. die ihnen gesetzlich gestattet sind. Minderjährige können beispielsweise Verträge über den Kauf von notwendigen Gütern wie Lebensmitteln oder Kleidung abschließen.

Allerdings gibt es bestimmte Geschäfte, die minderjährigen Personen auch ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter gestattet sind, sofern sie mit eigenem Geld getätigt werden. Hierzu zählen beispielsweise Erwerb und Veräußerung von geringwertigen Sachen oder der Abschluss von Dienstleistungsverträgen im Rahmen eines Taschengeldes.

Während minderjährige Personen automatisch als beschränkt geschäftsfähig gelten, kann die Geschäftsfähigkeit aufgrund eines geistigen Zustands auch bei volljährigen Personen eingeschränkt sein. Dies ist der Fall, wenn eine Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung nicht in der Lage ist, die Tragweite ihrer Handlungen zu verstehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. In solchen Fällen bedarf es einer gerichtlichen Entscheidung zur Feststellung der beschränkten Geschäftsfähigkeit.

Die beschränkte Geschäftsfähigkeit hat auch Auswirkungen auf die Rechtsfolgen von Verträgen, die von einer beschränkt geschäftsfähigen Person abgeschlossen wurden. Grundsätzlich sind diese Verträge schwebend unwirksam und können von der beschränkt geschäftsfähigen Person selbst oder ihren gesetzlichen Vertretern angefochten werden. Allerdings können Verträge, die im Rahmen der beschränkten Geschäftsfähigkeit geschlossen wurden, auch wirksam sein, wenn die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters vorliegt oder der Vertrag lediglich rechtlich vorteilhaft ist.

In der Welt der Aktienanalysen und -investitionen ist es für Anleger von großer Bedeutung, die Geschäftsfähigkeit von potenziellen Vertragspartnern oder Investoren zu berücksichtigen. Die Kenntnis der beschränkten Geschäftsfähigkeit führt zu einer besseren Risikobewertung und ermöglicht fundierte Entscheidungen bei Verhandlungen oder Vertragsabschlüssen.

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