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Lexikon

beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Die "beschränkte persönliche Dienstbarkeit" ist ein juristischer Begriff, der im Immobilienrecht verwendet wird. Es handelt sich um ein dingliches Recht, das einem Dritten bestimmte Nutzungsrechte an einer Immobilie gewährt.

Bei einer "beschränkten persönlichen Dienstbarkeit" handelt es sich um ein beschränktes Nutzungsrecht, das auf eine bestimmte Person beschränkt ist. Der Nutznießer hat das Recht, die Immobilie auf eine bestimmte Weise zu nutzen, während der Eigentümer weiterhin das volle Eigentumsrecht behält. Es ist wichtig zu beachten, dass die Dienstbarkeit mit dem Eigentum an der Immobilie verbunden ist und nicht mit der Person des Nutznießers.

Typische Beispiele für eine "beschränkte persönliche Dienstbarkeit" sind das Recht auf Wegerecht oder das Recht auf Durchleitung von Versorgungsleitungen. Diese Nutzungsrechte sind mit der Immobilie verbunden und können nicht ohne Zustimmung des Eigentümers übertragen oder vererbt werden.

Im Falle einer "beschränkten persönlichen Dienstbarkeit" hat der Nutznießer die Pflicht, die Immobilie in einem bestimmten Zustand zu halten und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, um den bestmöglichen Nutzen aus der Dienstbarkeit zu ziehen. Sollte der Nutznießer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann der Eigentümer die Dienstbarkeit aufheben.

Für Investoren und Eigentümer von Immobilien ist es wichtig, die Bedeutung und Auswirkungen einer "beschränkten persönlichen Dienstbarkeit" zu verstehen. Im Falle eines Immobilienkaufs sollten alle bestehenden Dienstbarkeiten sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass keine unerwarteten Belastungen oder Einschränkungen des vollen Eigentumsrechts vorliegen.

Insgesamt ist die "beschränkte persönliche Dienstbarkeit" eine rechtliche Vereinbarung, die die Nutzungsrechte an einer Immobilie regelt. Sie gewährt einem Dritten spezifische Rechte zur Nutzung der Immobilie, während der Eigentümer weiterhin sein volles Eigentumsrecht behält. Es ist wichtig, sich bei Immobilienkäufen bewusst zu sein, ob solche Dienstbarkeiten existieren und wie sie sich auf den zukünftigen Gebrauch der Immobilie auswirken können.

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