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Lexikon

Besichtigungsrecht

Besichtigungsrecht ist ein Begriff aus dem deutschen Mietrecht, der dem Vermieter das Recht einräumt, die vermietete Immobilie zu besichtigen. Es handelt sich um eine wichtige Klausel im Mietvertrag, die sowohl die Rechte des Vermieters als auch die Privatsphäre des Mieters schützt.

Gemäß § Betreten der Mieträume, Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), hat der Vermieter das Recht, die vermieteten Räumlichkeiten zu besichtigen, jedoch nur, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise dann vorliegen, wenn notwendige Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten anstehen oder der Vermieter vermutet, dass der Mieter gegen die Mietvertragsvereinbarungen verstößt.

Das Besichtigungsrecht darf jedoch nicht willkürlich ausgeübt werden. Der Vermieter sollte den Mieter im Voraus über den Besichtigungstermin informieren und einen geeigneten Zeitpunkt vereinbaren. In der Regel gilt eine Ankündigungsfrist von 24 Stunden als angemessen, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall.

Für den Mieter ist es wichtig zu wissen, dass das Besichtigungsrecht des Vermieters Einschränkungen unterliegt, die durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Privatsphäre geschützt werden. Der Vermieter darf die Wohnung nur betreten, wenn der Mieter dies gestattet oder ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Das Besichtigungsrecht kann auch nach Beendigung des Mietverhältnisses bestehen bleiben, um beispielsweise den Zustand der Immobilie zu überprüfen oder den Übergabeprozess zu erleichtern.

Insgesamt dient das Besichtigungsrecht dazu, das Mietverhältnis für beide Parteien fair zu gestalten und Konflikte zu vermeiden. Es ist wichtig, dass Vermieter und Mieter sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sind und diese im Mietvertrag klar festlegen.

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