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Lexikon

Bestechlichkeit

Bestechlichkeit ist ein juristischer Begriff, der sich auf die Korruption im öffentlichen Dienst bezieht. Es bezeichnet das Handeln eines Amtsträgers, der seine Position und Macht missbraucht, um persönliche Vorteile oder finanzielle Zuwendungen zu erlangen.

In Deutschland ist Bestechlichkeit ein Straftatbestand, der gemäß § 332 Strafgesetzbuch geahndet wird. Dabei ist die Bestechlichkeit des Amtsträgers die Handlung, während die Bestechungshandlung von der gegenseitigen Korruptionsvereinbarung des Bestechenden ausgeht. Der Handelnde kann sowohl der Amtsträger als auch der Bestechende sein.

Bestechlichkeit im Kontext der Finanzmärkte bezieht sich auf Fälle der Korruption, die in Verbindung mit börsennotierten Unternehmen, Investmentbanken oder Finanzinstituten stehen. Dies kann beispielsweise Bestechung in Form von Schmiergeldzahlungen an Entscheidungsträger im Zusammenhang mit Fusionen und Übernahmen, Insiderhandel oder unzulässigen Transaktionsvorteilen beinhalten.

Die Eindämmung und Aufdeckung der Bestechlichkeit im Bereich der Finanzmärkte ist von entscheidender Bedeutung, um die Integrität und das Vertrauen der Anleger in das System aufrechtzuerhalten. Regulierungsbehörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) spielen eine wichtige Rolle bei der Überwachung und Bekämpfung dieser Praktiken.

Es ist von größter Bedeutung, dass sowohl Unternehmen als auch Regulierungsbehörden angemessene Compliance-Maßnahmen implementieren, um die Bestechlichkeit zu verhindern. Dazu gehören interne Kontrollsysteme, die Überwachung von Transaktionen und die Sensibilisierung der Mitarbeiter für ethische Standards und Rechtsvorschriften. Nur durch eine konsequente und transparente Durchsetzung der Gesetze im Zusammenhang mit Bestechlichkeit können Finanzmärkte fair und integer bleiben.

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