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Lexikon

Betreuungsgeld

Betreuungsgeld ist ein sozialpolitisches Instrument in Deutschland, welches Eltern finanzielle Unterstützung gewährt, wenn sie ihre Kinder im Alter von ein bis drei Jahren zu Hause betreuen und nicht in öffentlich finanzierte Kindertageseinrichtungen schicken. Diese staatliche Leistung wurde am 1. August 2013 eingeführt und richtet sich an Familien, die auf eine außerhäusliche Betreuung verzichten wollen.

Das Betreuungsgeld soll Eltern die Möglichkeit geben, ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst zu erziehen und bietet somit eine Alternative zur staatlich geförderten Kinderbetreuung. Es kann als finanzieller Ausgleich für entgangene Betreuungsleistungen angesehen werden und kommt grundsätzlich allen Eltern zu, die diese Voraussetzungen erfüllen.

Um das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag gestellt werden. Die Antragsberechtigung erstreckt sich auf Eltern, bei denen kein vorhandener Betreuungsvertrag für eine Kindertageseinrichtung oder eine öffentlich geförderte Kindertagespflege besteht. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Betreuungsgeld zu erhalten, wenn das Kind bereits eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besucht hat und die Betreuung zu Hause fortgesetzt wird.

Die Höhe des Betreuungsgeldes beträgt derzeit 150 Euro pro Monat und wird für maximal 22 Monate gezahlt. Der Anspruch beginnt mit dem Monat, in dem das Kind das erste Lebensjahr vollendet hat. Die Leistung endet mit dem Erreichen des dritten Geburtstages des Kindes.

Die Einführung des Betreuungsgeldes war und ist in Deutschland ein kontrovers diskutiertes Thema. Kritiker sehen es als Rückschritt in Bezug auf die Förderung frühkindlicher Bildung und Integration. Befürworter hingegen sehen es als wertvolle Option für Eltern, die eine individuelle Betreuung durch nahestehende Familienmitglieder oder alternative Modelle bevorzugen.

Die Beratung und Beantragung des Betreuungsgeldes erfolgt durch die zuständige Elterngeldstelle oder das Jugendamt. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass das Betreuungsgeld nicht mit dem Elterngeld verwechselt werden sollte, da es sich um zwei getrennte Leistungen handelt.

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