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Lexikon

Betrieb gewerblicher Art

Betrieb gewerblicher Art (BgA) ist ein Begriff aus dem Bereich der Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland. Er bezeichnet einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der von juristischen Personen des öffentlichen Rechts ausgeführt wird. Diese Betriebe führen kommerzielle Aktivitäten aus und agieren wie Unternehmen auf dem Markt. Der Betrieb gewerblicher Art kann daher auch als ein wirtschaftliches Unternehmen betrachtet werden, das durch eine öffentliche Körperschaft betrieben wird.

Der grundlegende Unterschied zwischen einem Betrieb gewerblicher Art und einem gemeinnützigen Betrieb liegt in der Gewinnerzielungsabsicht. Ein Betrieb gewerblicher Art strebt aktiv die Erzielung von Gewinnen an, während ein gemeinnütziger Betrieb primär gemeinnützige Zwecke erfüllt und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.

BgA sind in der Regel in kommunalen oder staatlichen Bereichen angesiedelt und bieten Dienstleistungen wie beispielsweise Schwimmbäder, Parkhäuser, Krankenhäuser oder Energieversorgung. Sie sind rechtlich verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten gesondert zu buchen und zu versteuern, um eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber privaten Unternehmen zu vermeiden.

Die Besteuerung von BgA richtet sich nach den allgemeinen steuerlichen Regeln für Gewerbebetriebe. Sie unterliegen der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer, soweit die Umsätze nicht der Befreiung von der Umsatzsteuer unterliegen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Besteuerungspflicht für BgA. Diese Ausnahmen gelten unter anderem für gemeinnützige Krankenhäuser oder Bildungseinrichtungen, sofern sie den gemeinnützigen Zwecken dienen und keine dauerhaften wirtschaftlichen Gewinne erzielt werden.

Insgesamt spielen BgA eine wichtige Rolle in der deutschen Wirtschaft, da sie dazu beitragen, öffentliche Dienstleistungen zu erbringen und die Infrastruktur des Landes zu gewährleisten. Durch ihre klare Abgrenzung von gemeinnützigen Betrieben wird ein fairer Wettbewerb gewährleistet und die Steuerregelungen sorgen für eine gerechte Besteuerung von kommerziellen Aktivitäten, die von öffentlichen Körperschaften durchgeführt werden.

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