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Lexikon

Betriebsaufgabe

Betriebsaufgabe ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht und bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Unternehmer seine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit dauerhaft einstellt oder aufgibt. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie beispielsweise aufgrund von Altersgründen, Krankheit, Insolvenz oder einem strategischen Wandel im Geschäftsumfeld.

Bei einer Betriebsaufgabe sieht das Steuerrecht bestimmte Regelungen vor, die sowohl für den Unternehmer als auch für das Finanzamt von Bedeutung sind. Zunächst ist es wichtig zu beachten, dass eine Betriebsaufgabe nicht mit einer Betriebsveräußerung oder Betriebsverpachtung gleichzusetzen ist. Bei einer Betriebsaufgabe legt der Unternehmer seine Tätigkeit endgültig nieder und verwertet die einzelnen Wirtschaftsgüter seines Betriebes. Im Gegensatz dazu beinhaltet eine Betriebsveräußerung oder Betriebsverpachtung den Verkauf oder die Weiterführung des Betriebs an einen anderen Unternehmer.

Für den Unternehmer ergeben sich aus einer Betriebsaufgabe steuerliche Konsequenzen. Hierbei sind besonders die Regelungen zur Aufgabegewinnberechnung relevant. Der Aufgabegewinn ist die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis der einzelnen Wirtschaftsgüter und deren Buchwert zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Auf den Aufgabegewinn sind entsprechende Steuern zu entrichten.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine Betriebsaufgabe nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann. Ein erneuter Einstieg in dieselbe Tätigkeit führt zu einer steuerlichen Hinzurechnung des bereits realisierten Aufgabegewinns. Aus diesem Grund sollten Unternehmer die rechtlichen und steuerlichen Aspekte einer Betriebsaufgabe sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Beratung von Experten in Anspruch nehmen.

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