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Lexikon

Betriebsvermögensfreibetrag

Der Betriebsvermögensfreibetrag ist ein Begriff, der in der steuerlichen Betriebsprüfung von großer Bedeutung ist. Er stellt eine steuerliche Begünstigung dar, die es Unternehmern ermöglicht, einen bestimmten Teil ihres Betriebsvermögens von der Besteuerung auszuschließen. Das Ziel dieses Freibetrags besteht darin, die Vermögenssubstanz von Klein- und Mittelunternehmen zu schützen und somit deren wirtschaftliche Existenz zu sichern.

Gemäß der aktuellen gesetzlichen Regelungen beträgt der Betriebsvermögensfreibetrag 235.000 Euro. Dies bedeutet, dass Unternehmer bis zu diesem Betrag ihr Betriebsvermögen von der Einkommensteuer befreien können. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei diesem Freibetrag um einen Jahresbetrag handelt und er für jeden Veranlagungszeitraum erneut in Anspruch genommen werden kann.

Der Betriebsvermögensfreibetrag dient dazu, die sogenannte Substanzbesteuerung zu verhindern. Bei dieser Form der Besteuerung würde nicht nur der Gewinn des Unternehmens besteuert werden, sondern auch der Wertzuwachs des Betriebsvermögens. Dies könnte insbesondere für Unternehmen, die hohe Investitionen tätigen, zu einer unverhältnismäßig hohen Steuerbelastung führen.

Der Anwendungsbereich des Betriebsvermögensfreibetrags ist jedoch nicht uneingeschränkt. In bestimmten Fällen kann es zu einer sogenannten Kürzung des Freibetrags kommen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Betriebsvermögen bestimmte Bagatellgrenzen überschreitet oder bestimmte Vermögensgegenstände wie beispielsweise Grundstücke enthalten sind. In diesen Situationen wird der Freibetrag anteilig gekürzt.

Zusätzlich zum Betriebsvermögensfreibetrag gibt es noch den Investitionsabzugsbetrag, der es Unternehmen ermöglicht, ihre zukünftigen Investitionen steuerlich geltend zu machen. Diese beiden steuerlichen Begünstigungen können in bestimmten Fällen parallel genutzt werden, um die steuerliche Belastung weiter zu reduzieren.

Zusammenfassend ist der Betriebsvermögensfreibetrag ein wichtiger Aspekt der steuerlichen Betriebsprüfung und dient der Entlastung von Unternehmen mit geringem bis mittlerem Betriebsvermögen. Durch die Inanspruchnahme dieses Freibetrags können unternehmerische Investitionen gefördert und die wirtschaftliche Existenz von Klein- und Mittelunternehmen gesichert werden.

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