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Lexikon

Beweislast

Beweislast ist ein rechtlicher Begriff, der die Verpflichtung einer Partei bezeichnet, die Beweise vorzulegen, um eine Behauptung oder eine Tatsache zu belegen. Das Konzept der Beweislast spielt eine wichtige Rolle in Gerichtsverfahren und anderen rechtlichen Auseinandersetzungen, um sicherzustellen, dass Entscheidungen aufgrund von überzeugenden und überprüfbaren Informationen getroffen werden.

Im deutschen Rechtssystem liegt die Beweislast grundsätzlich bei demjenigen, der eine Rechtsposition geltend macht. Dabei gilt der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Das bedeutet, dass die Beweislast bei strafrechtlichen Verfahren in der Regel beim Kläger oder der Staatsanwaltschaft liegt. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten liegt die Beweislast normalerweise beim Kläger, da dieser die behauptete Verletzung eines Rechts beweisen muss.

Die Beweislast kann je nach Art des Rechtsfalles unterschiedlich verteilt sein. In einigen Fällen kann sie auch auf den Beklagten oder eine andere Partei übertragen werden, wenn bestimmte Umstände dies rechtfertigen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Beweislast nicht immer eine absolute Anforderung an den Nachweis ist. Oftmals genügt es, wenn die Beweislast mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit erfüllt wird, was als Beweislast "präponderant" bezeichnet wird.

Die korrekte Anwendung des Beweislastprinzips ist entscheidend für die Fairness und Effektivität des Rechtssystems. Es stellt sicher, dass Parteien gerecht behandelt werden und dass Entscheidungen auf der Grundlage zuverlässiger Informationen getroffen werden können. Gleichzeitig fordert es von den Parteien, ihre Ansprüche mit soliden Beweisen zu untermauern und sich nicht auf Vermutungen oder bloße Behauptungen zu verlassen.

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