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Lexikon

Bummelstreik

Im Bereich der Arbeitsbeziehungen beschreibt der Begriff "Bummelstreik" eine taktische Vorgehensweise von Arbeitnehmern, bei der sie ihre Arbeit nur oberflächlich erledigen oder Arbeitsverweigerung in einem geringen Umfang betreiben, um den Arbeitgeber zu belasten und auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen. Dabei handelt es sich um eine Form des Arbeitskampfes, die darauf abzielt, den wirtschaftlichen Druck auf den Arbeitgeber auszuüben, ohne allerdings den Betriebsablauf ernsthaft zu beeinträchtigen.

Arbeitnehmer, die sich für einen solchen Arbeitskampf entscheiden, erfüllen formal ihre arbeitsvertraglichen Pflichten, verlangsamen jedoch ihre Arbeitsleistung bewusst. Dies geschieht häufig durch eine Verlängerung von Pausenzeiten, ineffizientes Arbeiten oder das bewusste Unterlassen von Aufgaben. Ziel ist es, durch diese Maßnahmen die Produktivität zu senken, um den Arbeitgeber und die Produktion zu beeinträchtigen, jedoch ohne das Unternehmen in eine Krisensituation zu bringen.

Ein Bummelstreik wird oft als letztes Mittel in Verhandlungen eingesetzt, wenn andere Formen des Arbeitskampfes wie Streiks oder Aussperrungen nicht möglich oder nicht zielführend sind. Insbesondere in Branchen mit hoher Abhängigkeit von Fachkräften kann ein Bummelstreik eine effektive Methode sein, um den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen und Verhandlungen zu unterstützen.

Im Rahmen der Arbeitsrechtswissenschaft wird der Bummelstreik als ein Mittel des Arbeitskampfes analysiert und bewertet. Es gibt jedoch keine einheitliche Bewertung dieser Methode, da Arbeitnehmern zwar das Recht auf Arbeitskampf zusteht, jedoch gewisse arbeitsrechtliche Bestimmungen zu beachten sind.

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