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Lexikon

Differenzbesteuerung

Differenzbesteuerung ist ein Konzept in der Steuerpolitik, das besonders im Zusammenhang mit dem Handel von gebrauchten Gegenständen und Kunstwerken Anwendung findet. Es handelt sich um eine besondere Regelung zur Berechnung der Mehrwertsteuer, bei der die Steuer auf Basis der Differenz zwischen dem Einkaufs- und Verkaufspreis erhoben wird.

Diese Art der Besteuerung ist in Deutschland gesetzlich geregelt und ermöglicht es Händlern, die Mehrwertsteuer lediglich auf die Differenz zwischen dem An- und Verkaufspreis zu entrichten, anstatt auf den vollen Verkaufspreis. Dies stellt einen Vorteil insbesondere bei Gegenständen dar, bei denen der Wertverlust im Laufe der Zeit erheblich sein kann, wie es beispielsweise bei Gebrauchsgegenständen oder Kunstwerken der Fall ist.

Die Differenzbesteuerung wird angewendet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Bei herkömmlicher Besteuerung würde die Mehrwertsteuer sowohl auf den Einkaufs- als auch auf den Verkaufspreis erhoben werden, was zu einer übermäßigen Besteuerung führen könnte. Durch die Differenzbesteuerung wird dies vermieden, da nur der tatsächliche Gewinn des Händlers besteuert wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Differenzbesteuerung bestimmten Voraussetzungen unterliegt. Zum einen muss der Verkäufer ein Händler sein, der gewerbsmäßig handelt. Zum anderen dürfen die Gegenstände nur einmalig besteuert worden sein und es darf kein Vorsteuerabzug geltend gemacht worden sein.

Insgesamt bietet die Differenzbesteuerung Händlern einen steuerlichen Vorteil und trägt zur Vereinfachung der Besteuerung bei. Sie ermöglicht es dem Handel mit gebrauchten Gegenständen und Kunstwerken, indem sie eine faire und angemessene Besteuerung gewährleistet.

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