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Lexikon

dinglicher Arrest

"Dinglicher Arrest" ist ein rechtlicher Begriff, der im deutschen Zivil- und Zwangsvollstreckungsrecht verwendet wird. Mit dem Dinglichen Arrest wird ein gerichtlicher Beschluss bezeichnet, der zur Sicherung von Ansprüchen und Forderungen eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner dient. Dieses Rechtsinstitut ermöglicht es dem Gläubiger, das Vermögen des Schuldners vorübergehend einzufrieren, um sicherzustellen, dass seine Ansprüche im Falle einer erfolgreichen Klage durchgesetzt werden können.

Der dingliche Arrest kann auf verschiedene Arten vollzogen werden, wie beispielsweise durch das vorläufige Einfrieren von Bankkonten, die Pfändung von Vermögensgegenständen oder die Sicherung von Grundstücken. Der Gläubiger kann einen Antrag auf dinglichen Arrest stellen, wenn er über eine sicherungsbedürftige Forderung verfügt und eine drohende Gefährdung der Zwangsvollstreckung besteht. Das Gericht prüft dann die Erfolgsaussichten der Klage und entscheidet über die Bewilligung des Arrests.

Durch den dinglichen Arrest wird ein vorläufiges Verfügungsverbot über das Vermögen des Schuldners verhängt. Dies bedeutet, dass der Schuldner während des Arrests über die betroffenen Vermögenswerte nicht frei verfügen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass im Falle einer erfolgreichen Klage des Gläubigers das Vermögen des Schuldners zur Befriedigung der Forderung zur Verfügung steht.

Die Dauer des dinglichen Arrests ist grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt, kann jedoch in bestimmten Fällen auf Antrag des Gläubigers verlängert werden. Es ist wichtig zu beachten, dass der dingliche Arrest keine abschließende Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist, sondern lediglich eine vorübergehende Sicherungsmaßnahme. Um die Forderungen endgültig durchzusetzen, muss der Gläubiger eine Klage erheben und ein Vollstreckungsverfahren einleiten.

Insgesamt spielt der dingliche Arrest eine bedeutende Rolle im deutschen Zivilrechtssystem, da er Gläubigern ermöglicht, ihre Ansprüche rechtlich abzusichern und die Zwangsvollstreckung ihrer Forderungen zu gewährleisten. Durch die vorübergehende Einhaltung des Verfügungsverbots wird ein faires Verfahren gewährleistet und die Interessen beider Parteien berücksichtigt.

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