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Lexikon

EHUG

EHUG steht für das E-Gesetz zur Änderung überhöhter Unternehmensgehälter und ist ein deutsches Gesetz, das im Jahr 2005 in Kraft getreten ist. Ziel des EHUG ist es, überhöhte Gehälter von Vorständen und Geschäftsführern börsennotierter Unternehmen zu begrenzen und somit eine angemessene Vergütung sicherzustellen. Das Gesetz ist Teil der Corporate Governance Maßnahmen in Deutschland.

Gemäß dem EHUG müssen börsennotierte Unternehmen eine Angemessenheitsprüfung für die Vorstandsvergütung durchführen. Die Vergütung von Vorstandsmitgliedern muss sich an den Unternehmenszielen, der Branche und der individuellen Leistung orientieren. Damit sollen exzessive Gehaltszahlungen vermieden und eine Verbindung zwischen Leistung und Vergütung hergestellt werden. Die genauen Kriterien für die Angemessenheitsprüfung sind im EHUG festgelegt.

Das EHUG hat auch Auswirkungen auf die Transparenz von Vorstandsgehältern. Demnach müssen börsennotierte Unternehmen jährlich einen Vergütungsbericht erstellen und veröffentlichen, der detaillierte Informationen über die Vorstandsvergütung enthält. Diese Transparenz soll die Aktionäre informieren und ihnen ermöglichen, die Vergütungspolitik des Unternehmens zu beurteilen.

Verstöße gegen das EHUG können zu Bußgeldern führen. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann bis zu mehreren Millionen Euro betragen. Zudem können Aktionäre gegen bestimmte Entscheidungen der Hauptversammlung stimmen und somit Einfluss auf die Vergütungspolitik nehmen.

Insgesamt hat das EHUG dazu beigetragen, die Corporate Governance in Deutschland zu verbessern und exzessive Gehälter einzuschränken. Es stellt sicher, dass Vorstandsvergütungen angemessen und transparent sind und dass die Interessen der Aktionäre angemessen berücksichtigt werden. Das EHUG ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Aktienrechts und stellt sicher, dass Unternehmen in ihrer Vergütungspolitik verantwortungsvoll handeln.

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