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Lexikon

Eigentümergrundschuld

Die Eigentümergrundschuld ist eine Form der Grundschuld, die dem Eigentümer eines Grundstücks als Sicherheit für eine Forderung dient. Diese Forderung kann beispielsweise ein Darlehen oder eine Hypothek sein. Die Eigentümergrundschuld wird im Grundbuch eingetragen und sichert dem Gläubiger das Recht, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers das Grundstück zu verwerten, um die Forderung zu begleichen.

Im Gegensatz zur normalen Grundschuld, bei der das Grundstück an sich als Sicherheit dient, wird bei der Eigentümergrundschuld das dingliche Recht an der Immobilie selbst belastet. Das bedeutet, dass der Eigentümer über das belastete Grundstück weiterhin frei verfügen kann, solange er seinen Verpflichtungen aus dem gesicherten Vertrag nachkommt.

Die Eigentümergrundschuld bietet dem Gläubiger somit eine besonders hohe Sicherheit, da sie auch dann bestehen bleibt, wenn das Grundstück den Besitzer wechselt. In diesem Fall bleibt die Eigentümergrundschuld bestehen und geht auf den neuen Eigentümer über. Dies ermöglicht es dem Gläubiger, seine Forderungen auch gegenüber dem neuen Eigentümer durchzusetzen.

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