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Lexikon

einbringungsgeborene Anteile

Einbringungsgeborene Anteile sind spezielle Anteile einer Aktiengesellschaft, die durch einen Einbringungsvertrag in das Unternehmen eingebracht werden. Dabei handelt es sich um Vermögensgegenstände, wie beispielsweise Immobilien oder andere Sachwerte, die von einem Gesellschafter in die Gesellschaft eingelegt werden.

Der Einbringungsvertrag regelt die genauen Modalitäten der Einbringung, wie beispielsweise den Wert der eingebrachten Vermögensgegenstände und die dafür gewährten Gegenleistungen in Form von einbringungsgeborenen Anteilen. Im Gegensatz zu normalen Aktien, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung ausgegeben werden, werden einbringungsgeborene Anteile also nicht gegen Zahlung eines Geldbetrags, sondern gegen die Einbringung von Vermögensgegenständen gewährt.

Die Vorteile einbringungsgeborener Anteile liegen vor allem in der flexiblen und individuellen Gestaltung der Einbringung. Unternehmen können somit gezielt Vermögensgegenstände in die Gesellschaft einbringen und dadurch Kapital erhalten, ohne den Umweg über eine Kapitalerhöhung gehen zu müssen. Gleichzeitig erhalten die Gesellschafter einbringungsgeborene Anteile, die den Wert ihrer eingebrachten Vermögensgegenstände widerspiegeln.

Einbringungsgeborene Anteile werden üblicherweise mit einer Sperrfrist versehen, welche das Recht des Gesellschafters einschränkt, diese Anteile unmittelbar nach Einbringung zu veräußern. Dadurch sollen langfristige Bindungen zwischen dem Gesellschafter und dem Unternehmen gefördert werden. Die Sperrfrist kann je nach Vereinbarung zwischen den Parteien unterschiedlich lang sein.

Zusammenfassend bieten einbringungsgeborene Anteile Unternehmen die Möglichkeit, gezielt Vermögensgegenstände in die Gesellschaft einzubringen und dadurch Kapital zu generieren. Gesellschafter erhalten im Gegenzug Anteile, die den Wert ihrer Einbringung widerspiegeln. Diese innovative Form der Unternehmensfinanzierung ist eine attraktive Option für Unternehmen und Gesellschafter gleichermaßen.

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