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Lexikon

einfacher Diebstahl

Definition: Einfacher Diebstahl

Der Begriff "einfacher Diebstahl" ist ein juristischer Ausdruck, der in Deutschland verwendet wird, um eine bestimmte Form des Diebstahls zu beschreiben. Im Strafrecht wird der einfache Diebstahl nach § 242 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt und ist eine der am häufigsten vorkommenden Straftaten.

Beim einfachen Diebstahl handelt es sich um das widerrechtliche Entwenden einer Sache (auch bewegliche Sachen genannt) aus dem Besitz eines anderen mit dem Vorsatz, sich diese anzueignen. Der Täter eignet sich dabei die Sache an, ohne dabei Gewalt gegen Personen anzuwenden oder eine besondere Diebstahlsqualifikation zu erfüllen, wie beispielsweise den Einbruch in eine verschlossene Räumlichkeit.

Im Gegensatz zum Diebstahl mit erschwerenden Umständen, wie etwa Bandendiebstahl oder Wohnungseinbruchsdiebstahl, zeichnet sich der einfache Diebstahl durch einen vergleichsweise geringeren Strafrahmen aus. Die Strafandrohung bei einfachem Diebstahl beträgt gemäß § 242 Absatz 1 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Um einer Verurteilung wegen einfachen Diebstahls zu entgehen, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. So muss der Diebstahl vollendet sein, d.h., der Täter muss die tatsächliche Sachherrschaft über die entwendete Sache erlangt haben. Zudem muss der Vorsatz zur rechtswidrigen Aneignung gegeben sein, was bedeutet, dass der Täter die Sache mit dem Willen zur dauerhaften Aneignung weggenommen hat.

Bei der juristischen Bewertung eines Diebstahls wird auch die Wertgrenze der entwendeten Sache berücksichtigt. Liegt der Wert der gestohlenen Sache unterhalb von 50 Euro, so handelt es sich um einen minderschweren Fall des Diebstahls und das Verfahren kann gegebenenfalls eingestellt werden.

In der Praxis kommt der Begriff "einfacher Diebstahl" regelmäßig vor und stellt eine grundlegende strafbare Handlung dar. Es ist wichtig, sich des Unterschieds zwischen einfachem Diebstahl und anderen Diebstahlsformen bewusst zu sein, um die möglichen rechtlichen Konsequenzen besser abschätzen zu können.

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Hinweis: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der hier veröffentlichten Informationen. Bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit "einfachem Diebstahl" empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt oder Fachexperten zu konsultieren.

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