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Lexikon

einseitige Rechtsgeschäfte

Einseitige Rechtsgeschäfte sind Verträge oder Vereinbarungen, bei denen nur eine Partei eine bindende Verpflichtung eingeht, während die andere Seite keine entsprechende Verpflichtung eingeht. In solchen Fällen ist eine einseitige Willenserklärung ausreichend, um das Rechtsgeschäft wirksam abzuschließen. Diese Art von Rechtsgeschäft wird auch als unilaterales Rechtsgeschäft bezeichnet.

Ein typisches Beispiel für ein einseitiges Rechtsgeschäft ist eine Schenkung, bei der der Schenker einen Vermögenswert freiwillig und ohne Gegenleistung auf den Beschenkten überträgt. In diesem Fall übernimmt der Schenker die einseitige Verpflichtung, das Geschenk zu machen, während der Beschenkte keine entsprechende Verpflichtung eingeht.

Ein weiteres Beispiel für ein einseitiges Rechtsgeschäft ist das Testament. Der Erblasser gibt in diesem Fall eine einseitige Willenserklärung ab, um die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod festzulegen. Die Erben sind jedoch nicht verpflichtet, die Erbschaft anzunehmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein einseitiges Rechtsgeschäft nicht durch den bloßen Willen einer Partei abgeschlossen wird. Es bedarf einer rechtlichen Form, um das Rechtsgeschäft wirksam zu machen. Dies kann zum Beispiel die öffentliche Beurkundung eines Notars oder die Schriftform erfordern, je nach Art des einseitigen Rechtsgeschäfts.

Einseitige Rechtsgeschäfte sind von bilateralen Rechtsgeschäften zu unterscheiden, bei denen beide Parteien eine bindende Verpflichtung eingehen. Während einseitige Rechtsgeschäfte oft aus altruistischen oder persönlichen Gründen abgeschlossen werden, dienen bilateralen Rechtsgeschäften in der Regel dazu, wirtschaftliche Interessen beider Parteien zu erfüllen.

Bei der Durchführung von einseitigen Rechtsgeschäften ist es wichtig, die rechtlichen Voraussetzungen und Konsequenzen zu verstehen. Es ist ratsam, sich vor Abschluss eines einseitigen Rechtsgeschäfts rechtlich beraten zu lassen, um etwaige Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Mit unserem umfangreichen Glossar möchten wir unsere Leser auf AlleAktien.de über wichtige Begriffe wie "einseitige Rechtsgeschäfte" informieren und ihnen damit helfen, komplexe Finanz- und Rechtsthemen besser zu verstehen.

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