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Lexikon

einstweilige Anordnung

Einstweilige Anordnung ist ein gerichtliches Instrument zur Sicherstellung von Rechten und Pflichten in eilbedürftigen Fällen. Es handelt sich um eine vorläufige Maßnahme, die von einem Gericht ergriffen wird, um den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage oder den Schutz von Rechten bis zur endgültigen Entscheidung in einem Rechtsstreit zu gewährleisten.

Eine einstweilige Anordnung kann unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden, insbesondere wenn zwei wesentliche Bedingungen erfüllt sind: Ein „Anordnungsgrund“, der bedeutet, dass eine sofortige Entscheidung erforderlich ist, um irreparable Schäden zu verhindern; und ein „Anordnungsanspruch“, der besagt, dass der Antragsteller einen Anspruch auf Schutz oder Fortbestand der zu sichernden Rechtsposition hat.

Die einstweilige Anordnung kann in verschiedenen Fällen beantragt werden, wie zum Beispiel im Bereich des Zivilrechts, Arbeitsrechts, Familienrechts oder Verwaltungsrechts. Typische Beispiele für eine einstweilige Anordnung sind die Unterlassung einer bestimmten Handlung, die Sicherung von Beweismitteln, die vorläufige Regelung des Sorge- oder Besuchsrechts bei Familienangehörigen oder die vorübergehende Einbehaltung von Zahlungen.

Da die einstweilige Anordnung eine komplexe juristische Maßnahme ist, ist es ratsam, sich frühzeitig an einen kompetenten Rechtsanwalt zu wenden, der über fundierte Kenntnisse im jeweiligen Rechtsgebiet verfügt. Ein erfahrener Anwalt kann dabei helfen, den Antrag auf einstweilige Anordnung ordnungsgemäß vorzubereiten und vor Gericht zu vertreten, um die bestmöglichen Erfolgsaussichten zu gewährleisten.

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