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Lexikon

elterliche Sorge

elterliche Sorge (elternliche Sorge)

Die elterliche Sorge, auch bekannt als elterliche Verantwortung, umfasst die Rechte und Pflichten der Eltern, ihre minderjährigen Kinder zu erziehen und für sie zu sorgen. Es handelt sich dabei um einen wichtigen rechtlichen Begriff, der in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist.

Gemäß § 1626 Absatz 1 BGB umfasst die elterliche Sorge das Sorgerecht für die Person des Kindes sowie das Vermögenssorgerecht. Das Sorgerecht für die Person beinhaltet die Verantwortung für das Wohl des Kindes, wie beispielsweise die Aufsichtspflicht, die Bestimmung des Wohnortes, Entscheidungen über Gesundheitsfragen und die Personensorge im Allgemeinen. Das Vermögenssorgerecht gibt den Eltern die Befugnis, das Vermögen des Kindes zu verwalten und darüber zu entscheiden, wie es genutzt wird.

Die elterliche Sorge wird grundsätzlich beiden Elternteilen gemeinsam zugesprochen, sofern sie miteinander verheiratet sind. Im Falle einer Trennung oder Scheidung bleibt die gemeinsame elterliche Sorge bestehen, es sei denn, das Familiengericht entscheidet aufgrund des Kindeswohls, dass die elterliche Sorge auf einen Elternteil allein übertragen werden soll.

Bei getrennt lebenden Eltern ist die Kommunikation und Zusammenarbeit in Fragen der elterlichen Sorge von großer Bedeutung. Entscheidungen, die das Kind betreffen, sollten gemeinsam getroffen werden, um sicherzustellen, dass das Wohl des Kindes stets im Mittelpunkt steht. Sollten sich die Eltern in wichtigen Fragen nicht einigen können, kann das Familiengericht als letzte Instanz hinzugezogen werden, um eine Entscheidung zu treffen.

Das Verständnis der elterlichen Sorge ist für Eltern von großer Bedeutung, da es ihre rechtlichen Pflichten und Rechte gegenüber ihren Kindern definiert.

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