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Lexikon

Embryonenschutzgesetz

Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) ist ein wichtiges deutsches Gesetz, welches den Schutz und die rechtlichen Rahmenbedingungen für fertilisierte menschliche Eizellen (Embryonen) regelt. Das Gesetz trat am 1. Januar 1991 in Kraft und dient dem Schutz des menschlichen Lebens in seinen frühesten Entwicklungsstadien.

Gemäß dem Embryonenschutzgesetz ist es grundsätzlich verboten, Embryonen für einen anderen Zweck als die Herbeiführung einer Schwangerschaft zu erzeugen. Dies bedeutet, dass Embryonen nicht zu Forschungszwecken, zur Gewinnung von Stammzellen oder zu anderen nicht reproduktiven Zwecken verwendet werden dürfen.

Das Embryonenschutzgesetz legt ebenfalls fest, dass Embryonen nur im Körper der Frau oder in Reagenzgläsern (in vitro) gezüchtet werden dürfen. Die Befruchtung außerhalb dieses Rahmens, wie beispielsweise die künstliche Befruchtung von Eizellen, die nicht in den Körper der Frau eingepflanzt werden sollen, ist in Deutschland illegal.

Diese rechtlichen Bestimmungen dienen dem grundsätzlichen Schutz und der Achtung der menschlichen Würde, insbesondere des Schutzes des Embryos als potenzielle menschliche Person. Das Embryonenschutzgesetz verfolgt somit das Ziel, ethische Grundsätze und moralische Überzeugungen in Bezug auf das menschliche Leben zu wahren und zu schützen.

In der Welt der Aktienanalysen sowie der Finanz- und Wirtschaftsinformationen ist ein grundlegendes Verständnis des Embryonenschutzgesetzes von Vorteil, da es Auswirkungen auf Unternehmen haben kann, die in den Bereich der reproduktiven Medizin, Biotechnologie und Forschung fallen.

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