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Lexikon

Entlassung

Entlassung ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht, der die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beschreibt. In der Regel erfolgt eine Entlassung aufgrund von betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen.

Betriebsbedingte Entlassungen treten auf, wenn ein Unternehmen aufgrund von strukturellen Veränderungen wie beispielsweise Rationalisierungen, Insolvenz oder Betriebsschließung Mitarbeiter entlassen muss. Diese Art der Entlassung kann beispielsweise infolge technologischer Fortschritte oder einer wirtschaftlichen Rezession erforderlich sein.

Personenbedingte Entlassungen erfolgen aufgrund von Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit, degenerativen Fähigkeiten oder einer unzureichenden Leistungsfähigkeit seine Arbeitsaufgaben nicht mehr erfüllen kann.

Verhaltensbedingte Entlassungen treten auf, wenn der Arbeitnehmer gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen verstößt oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber schwerwiegend gestört ist. Dies kann beispielsweise bei Diebstahl, Betrug, Arbeitsverweigerung oder groben Verletzungen der Arbeitsdisziplin der Fall sein.

Um eine Entlassung rechtswirksam zu machen, sind verschiedene Schritte einzuhalten. Zunächst müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Verhandlungen über eine mögliche Kündigung treten. Im Idealfall wird eine einvernehmliche Lösung gefunden, um die Einreichung einer Kündigung zu vermeiden. Wenn dies nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber eine schriftliche Kündigung mit detaillierter Begründung vorlegen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Entlassung nicht immer das endgültige Aus für den Arbeitnehmer bedeutet. In vielen Fällen haben Mitarbeiter Anspruch auf eine Abfindung oder können eine Kündigung vor Gericht anfechten, wenn sie unangemessen oder ungerechtfertigt erscheint.

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