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Lexikon

Entmündigung

Entmündigung ist ein rechtlicher Begriff, der die vollständige oder teilweise Aufhebung der rechtlichen Handlungsfähigkeit einer Person beschreibt. In Deutschland wird die Entmündigung heute nicht mehr angewendet, stattdessen wurde sie durch die Betreuung gemäß dem Betreuungsgesetz von 1992 ersetzt, welches eine individuellere und auf die Bedürfnisse der betroffenen Personen zugeschnittene rechtliche Vertretung ermöglicht.

Die Entmündigung kann aus verschiedenen Gründen verhängt werden, beispielsweise aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung, die es einer Person unmöglich machen, ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. In solchen Fällen wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet, um die Entmündigung anzuordnen.

Während der Zeit der Entmündigung wird einem sogenannten Betreuer das Recht übertragen, die rechtlichen Entscheidungen und finanziellen Angelegenheiten der betroffenen Person zu treffen. Der Betreuer fungiert als gesetzlicher Vertreter und verpflichtet sich, die besten Interessen der Person zu vertreten. Dabei soll die Selbstbestimmung und Autonomie des Entmündigten so weit wie möglich gewahrt bleiben.

Die Entmündigung kann sowohl vollständig als auch teilweise erfolgen. Bei einer teilweisen Entmündigung behält die betroffene Person bestimmte Rechte und Entscheidungsbefugnisse, während bei einer vollständigen Entmündigung sämtliche Rechte auf den Betreuer übertragen werden. In jedem Fall wird die Entmündigung regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie weiterhin gerechtfertigt ist.

Es gibt jedoch auch Kritik an der Entmündigung als rechtlichem Konzept. Einige argumentieren, dass es das Recht auf Selbstbestimmung und individuelle Entscheidungen beeinträchtigt. Aus diesem Grund haben viele Länder, einschließlich Deutschland, die Entmündigung durch rechtliche Instrumente ersetzt, die auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der betroffenen Personen besser abgestimmt sind.

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