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Lexikon

Erpressung

(Er-pres-sung)

Erpressung ist ein rechtswidriges Verhalten, das darauf abzielt, eine Person durch Androhung von Nachteilen oder Gewalt zur Erfüllung bestimmter Forderungen zu zwingen. Dieses strafbare Delikt wird im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) § 253 definiert.

Die Erpressung beinhaltet typischerweise den bewussten und rechtswidrigen Akt des Drucks auf eine Person, um illegitime Vorteile zu erlangen. Dabei kann die Androhung von körperlicher Gewalt, Rufschädigung, finanziellen Schäden oder anderen Nachteilen eingesetzt werden, um den Betroffenen zur Kooperation zu verleiten. Ziel der Erpressung ist es, die Zielperson zu einer Handlung zu zwingen oder von einer bestimmten Handlung abzuhalten, die sie andernfalls nicht freiwillig durchführen oder unterlassen würde.

Im Zusammenhang mit Aktienanalysen und der Finanzwelt kann Erpressung auf verschiedene Weisen auftreten. Ein Beispiel hierfür ist die versuchte Erpressung von Unternehmen durch Personen oder Gruppen, die finanzielle Vorteile anstreben. Dies kann beispielsweise durch Veröffentlichung von internen Informationen oder Manipulation der Aktienkurse geschehen, um das Unternehmen zu erpressen oder dazu zu bringen, bestimmte Forderungen zu erfüllen.

Da Erpressung ein strafbares Verhalten ist, werden im Falle einer Anzeige und Verurteilung entsprechende rechtliche Konsequenzen für die Täterinnen und Täter festgelegt. Die Strafmöglichkeiten, die das Strafgesetzbuch für Erpressung vorsieht, reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

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