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Lexikon

Erschließungsvertrag

Erschließungsvertrag - Definition und Bedeutung

Ein Erschließungsvertrag ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen einer Kommunalbehörde und einem Grundstückseigentümer, der die Erschließung eines Grundstücks regelt. In der Regel ist der Erschließungsvertrag Voraussetzung für die Erschließung neuer Baugebiete oder Grundstücke und regelt die damit verbundenen Kosten und Verpflichtungen.

Grundstücke ohne Erschließung sind in der Regel von einem öffentlichen Versorgungsnetzwerk wie Straßen, Abwasser- und Wasserversorgungssystemen sowie Strom- und Kommunikationsinfrastruktur abgeschnitten. Ein Erschließungsvertrag stellt sicher, dass die Kosten für die Errichtung dieser wesentlichen Infrastrukturen angemessen auf die beteiligten Parteien verteilt werden.

Der Erschließungsvertrag legt die Verantwortlichkeiten der Kommunalbehörde und des Grundstückseigentümers genau fest. Er enthält detaillierte Informationen über die geplante Erschließung, die Kostenverteilung und Zahlungsmodalitäten, Bauzeitpläne sowie Bestimmungen zur Gewährleistung und eventuellen Risiken.

Zu den Hauptbestandteilen eines Erschließungsvertrags gehören:

1. Festlegung der Erschließungsmaßnahmen: Der Vertrag enthält einen detaillierten Plan über die zu errichtenden Straßen, Fußwege, Beleuchtungseinrichtungen, Kanalisationssysteme, Versorgungsleitungen und andere erforderliche Infrastrukturen.

2. Kostenverteilung: Der Erschließungsvertrag legt fest, wie die Kosten für die Erschließungsmaßnahmen zwischen der Kommunalbehörde und den Eigentümern der betroffenen Grundstücke aufgeteilt werden. Dies geschieht in der Regel basierend auf dem erwarteten Nutzen und der Größe der Grundstücke.

3. Bauzeitpläne: Der Vertrag enthält klare Zeitvorgaben für den Baubeginn und die Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen.

4. Gewährleistung und Risiken: Der Erschließungsvertrag regelt die Gewährleistungspflichten für die ausgeführten Erschließungsarbeiten sowie mögliche Risiken und Haftungen.

Ein Erschließungsvertrag bietet Sicherheit und Verlässlichkeit für alle beteiligten Parteien. Er stellt sicher, dass Grundstücke ordnungsgemäß erschlossen werden, um den Bedürfnissen der neuen Bewohner gerecht zu werden. Darüber hinaus ermöglicht er es der Kommunalbehörde, die Kosten für die Erschließung angemessen zu verteilen und die Entwicklung von Baugebieten effizient zu planen.

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