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Lexikon

erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Definition:

Die "erweiterte beschränkte Steuerpflicht" bezieht sich auf eine spezielle Regelung im deutschen Steuerrecht, die Auswirkungen auf ausländische Investoren haben kann. Gemäß dieser Regelung unterliegen bestimmte internationale Einkünfte, die von einer in Deutschland ansässigen Person bezogen werden, der deutschen Einkommensteuer. Diese erweiterte beschränkte Steuerpflicht gilt für natürliche Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Im Allgemeinen sind nicht alle internationalen Einkünfte steuerpflichtig. Um jedoch als "erweitert beschränkt steuerpflichtig" zu gelten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Eine dieser Bedingungen besteht darin, dass die Einkünfte aus bestimmten Quellen, wie beispielsweise Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen, stammen müssen.

Für ausländische Investoren kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht somit bedeutsame Folgen haben. Zum einen müssen sie ihre Einkünfte ausquellenbesteuern lassen, was bedeutet, dass die Steuer bereits an der Quelle abgeführt wird. Darüber hinaus müssen sie ihre Einkünfte in Deutschland deklarieren und gegebenenfalls zusätzlich besteuern lassen.

Es ist wichtig anzumerken, dass es zwischen Deutschland und vielen anderen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt, die dazu dienen, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Diese Abkommen regeln, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat und welche Steuern im anderen Land angerechnet werden können.

Als internationale Investoren sollten Sie daher stets die Regelungen zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht im Auge behalten und sich gegebenenfalls an einen Steuerexperten wenden, um Ihre individuelle steuerliche Situation zu klären.

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