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Lexikon

erweiterter Eigentumsvorbehalt

Erweiterter Eigentumsvorbehalt ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Verkäufer und einem Käufer, bei der der Verkäufer das Eigentum an verkauften Waren behält, bis der Käufer den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat. Dies ermöglicht es dem Verkäufer, sein Eigentum an den Waren zu behalten, selbst wenn sie bereits an den Käufer übergeben wurden. Der erweiterte Eigentumsvorbehalt ist eine erweiterte Form des einfachen Eigentumsvorbehalts und bietet dem Verkäufer zusätzliche Sicherheit für den Fall eines Zahlungsausfalls.

Der erweiterte Eigentumsvorbehalt umfasst in der Regel eine Klausel, die dem Verkäufer das Recht gibt, die Waren zurückzufordern, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht vollständig bezahlt. Durch diese Vereinbarung kann der Verkäufer sein Eigentumsrecht an den Waren geltend machen und sie zurücknehmen, selbst wenn der Käufer bereits Teile oder das gesamte Eigentum an den Waren erworben hat. Dies bietet dem Verkäufer eine starke rechtliche Grundlage, um das Eigentum an den Waren zurückzuerlangen und seine Verluste zu minimieren.

Der erweiterte Eigentumsvorbehalt bietet sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer Vorteile. Für den Verkäufer ermöglicht es eine erhöhte Sicherheit bei Verkäufen, insbesondere bei teuren Waren oder langfristigen Lieferverträgen. Der Verkäufer kann sicher sein, dass er das Eigentum an den Waren behält, bis er den vollständigen Kaufpreis erhalten hat.

Für den Käufer kann der erweiterte Eigentumsvorbehalt den Kaufprozess erleichtern, insbesondere bei großen Investitionen. Der Käufer kann die Waren verwenden, während er den Kaufpreis in Raten bezahlt. Gleichzeitig dient der erweiterte Eigentumsvorbehalt als Anreiz für den Käufer, den Kaufpreis pünktlich zu bezahlen, um das Eigentumsrecht an den Waren zu erlangen.

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den erweiterten Eigentumsvorbehalt in den §§ 449 und 480. Es ist wichtig, dass Verkäufer und Käufer die rechtlichen Bestimmungen des erweiterten Eigentumsvorbehalts genau kennen und verstehen, um sicherzustellen, dass die Vereinbarung rechtskräftig ist und ihre beabsichtigte Wirkung hat.

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