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Lexikon

eTIN

eTIN steht für elektronische Steueridentifikationsnummer und ist eine eindeutige, persönliche Nummer, die jedem Steuerpflichtigen in Deutschland zugeteilt wird. Sie dient der Identifizierung von Personen gegenüber den Finanzbehörden und anderen Institutionen, wenn es um steuerliche Angelegenheiten geht.

Die eTIN besteht aus elf Ziffern und hat eine ähnliche Funktion wie die Steuernummer. Allerdings ersetzt die eTIN seit 2008 die bisherige Steuernummer auf den elektronischen Lohnsteuerkarten und den elektronischen Bescheinigungen. Diese Umstellung erfolgte, um den Datenaustausch zwischen den Steuerbehörden zu vereinfachen und die Verwaltung zu optimieren.

Die Vergabe der eTIN erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und wird jeder Person zugeteilt, die eine gültige Meldeadresse in Deutschland hat. Die Nummer bleibt lebenslang gültig und ändert sich nicht, wenn sich beispielsweise der Wohnort oder der Familienstand ändert.

Die eTIN ist wichtig für verschiedene steuerliche Prozesse, wie zum Beispiel die Einkommensteuererklärung, die Eröffnung eines Bankkontos oder den Erwerb einer Immobilie. Sie wird auch von Arbeitgebern benötigt, um die korrekte Lohnsteuer zu berechnen und abzuführen.

Es ist ratsam, die eTIN stets gut aufzubewahren und bei steuerlichen Transaktionen und Anfragen anzugeben, um mögliche Verzögerungen oder Fehler zu vermeiden. Bei Verlust oder Vergessen der eTIN kann diese beim zuständigen Finanzamt erneut beantragt werden.

Die eTIN ist ein wichtiges Instrument zur effizienten Verwaltung der Steuerprozesse und bietet eine reibungslose Kommunikation zwischen den Steuerbehörden und den Steuerpflichtigen.

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