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Lexikon

FCA

Die Abkürzung FCA steht für "Free Carrier" und ist eine internationale Handelsklausel, die im Rahmen der International Commercial Terms (Incoterms) verwendet wird. Sie regelt die Zuständigkeit und Verantwortlichkeiten beim Warentransport zwischen Käufer und Verkäufer.

Gemäß den Incoterms stellt FCA eine Vereinbarung zwischen den Parteien dar, bei der der Verkäufer die Warenlieferung organisiert und die Kosten bis zum vereinbarten Übergabepunkt trägt. Dieser Punkt kann beispielsweise ein Hafen, ein Flughafen oder ein anderer benannter Ort sein. Ab diesem Punkt geht das Risiko des Transports auf den Käufer über, und dieser übernimmt die weiteren Kosten und Verpflichtungen.

Durch die Verwendung der FCA-Klausel werden die Aufgaben und Kosten klar zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Der Verkäufer ist für den Exportzoll, die Verladung der Ware und die Organisation des Transports bis zum vereinbarten Ort verantwortlich. Er ist auch dafür verantwortlich, die notwendigen Dokumente für den Export bereitzustellen. Der Käufer übernimmt ab dem vereinbarten Ort die Kosten und Risiken des Transports sowie die Einfuhrzölle und -abgaben. Er ist außerdem dafür verantwortlich, die Ware ab diesem Punkt abzuholen oder den weiteren Transport zu arrangieren.

FCA bietet sowohl für Käufer als auch Verkäufer Vorteile. Der Käufer hat die Möglichkeit, die Ware an einem bestimmten Ort abzuholen und den weiteren Transport zu steuern. Der Verkäufer hingegen hat die Kontrolle über den Transport bis zum vereinbarten Übergabepunkt und kann die Logistik entsprechend planen.

Diese Definition von FCA soll Ihnen helfen, das Konzept besser zu verstehen und die damit verbundenen Bedeutungen und Verantwortlichkeiten beim internationalen Warenhandel zu klären.

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