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Lexikon

Forderungssicherungsgesetz

Das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) ist ein deutsches Gesetz, das darauf abzielt, die Sicherung von Forderungen zu gewährleisten. Es wurde eingeführt, um Gläubiger vor Zahlungsausfällen im Falle einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu schützen.

Das FoSiG bietet den Gläubigern verschiedene Möglichkeiten, ihre Forderungen zu sichern. Eine gängige Methode ist die Ausstellung einer sogenannten Sicherungsabtretung oder eines sogenannten Sicherungseigentums. Dabei überträgt der Schuldner dem Gläubiger ein Sicherungsrecht an dem zu sichernden Vermögensgegenstand. Dieses Sicherungsrecht kann im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zur Befriedigung der Forderung des Gläubigers genutzt werden.

Zusätzlich bietet das FoSiG auch die Möglichkeit der Sicherungsübereignung beweglicher Sachen oder von Sicherungsgrundschulden. Im Falle einer Sicherungsübereignung überträgt der Schuldner dem Gläubiger das Eigentum an einem Gegenstand, um die Forderung abzusichern. Bei einer Sicherungsgrundschuld wird dem Gläubiger ein Sicherungsrecht an einem Grundstück eingeräumt.

Es ist wichtig zu beachten, dass das FoSiG nur für bestimmte Arten von Forderungen anwendbar ist. Insbesondere betrifft es vorrangig Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen sowie Kreditforderungen. Darüber hinaus ist das FoSiG nicht anwendbar, wenn der Schuldner eine natürliche Person ist, die nicht im geschäftlichen Bereich handelt.

Das FoSiG bietet den Gläubigern eine zusätzliche Sicherheit bei der Vergabe von Krediten oder dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen. Es trägt dazu bei, das Insolvenzrisiko zu minimieren und die Liquidität der Gläubiger zu schützen. So können Gläubiger sicher sein, dass sie im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ihre Forderungen zumindest teilweise absichern können.

Forderungssicherungsgesetz, Gläubiger, Zahlungsausfall, Insolvenz, Sicherungsabtretung, Sicherungseigentum, Sicherungsübereignung, Sicherungsgrundschuld, Kreditforderungen, Kaufverträge, Werkverträge.

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