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Lexikon

Gefahrübergang

Gefahrübergang ist ein wichtiger juristischer Begriff im Warenhandel, der den Zeitpunkt definiert, an dem die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung einer Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Dieser Übergang der Gefahr ist ein entscheidendes Ereignis bei Warenlieferungen und hat Auswirkungen auf die Haftung und Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien.

Gemäß § 446 BGB liegt der Gefahrübergang grundsätzlich dann vor, wenn die Ware vom Verkäufer an den Käufer übergeben wird. Dies hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art des Vertrages, der vereinbarten Lieferbedingungen und den Parteivereinbarungen.

Bei Verträgen, die unter die Internationale Handelsklausel (Incoterm) fallen, wird der Gefahrübergang durch spezifische Klauseln geregelt. Diese Klauseln legen fest, an welchem Punkt die Gefahren für den Verkäufer enden und für den Käufer beginnen. Beispiele für Incoterms sind "Ex Works" (EXW), "Free on Board" (FOB) und "Delivered Duty Paid" (DDP). Jede dieser Klauseln bestimmt einen anderen Zeitpunkt des Gefahrübergangs, abhängig von den entsprechenden Lieferbedingungen.

Der Gefahrübergang kann erhebliche Auswirkungen auf die Vertragsparteien haben. Zum einen beeinflusst er die Haftung für Verlust oder Beschädigung der Ware. Vor dem Gefahrübergang liegt die Verantwortung beim Verkäufer, während sie danach auf den Käufer übergeht. Daher ist es ratsam, dass Käufer und Verkäufer ihre rechtlichen und versicherungstechnischen Vereinbarungen im Voraus treffen.

Darüber hinaus ist der Gefahrübergang auch für die Festlegung des Lieferzeitpunkts und der Zahlungsbedingungen von Bedeutung. Oftmals wird die Zahlung erst nach dem Gefahrübergang fällig, um sicherzustellen, dass der Verkäufer die Ware tatsächlich geliefert hat und sie unbeschädigt beim Käufer angekommen ist.

Insgesamt ist der Gefahrübergang ein entscheidendes Element im Warenhandel und sollte von Vertragsparteien sorgfältig berücksichtigt werden, um Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden.

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