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Lexikon

geringfügiges Bauvorhaben

Geringfügiges Bauvorhaben ist ein Begriff, der in der Baubranche weit verbreitet ist und sich auf kleinere Bauvorhaben bezieht, die bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien werden in den jeweiligen Bauordnungen der deutschen Bundesländer definiert und können je nach Standort variieren. Ein geringfügiges Bauvorhaben zeichnet sich in der Regel dadurch aus, dass es keine wesentlichen Auswirkungen auf die bauliche und städtebauliche Situation eines Gebietes hat.

Im Allgemeinen umfassen geringfügige Bauvorhaben kleinere Veränderungen im Bestand wie beispielsweise den Anbau eines Wintergartens, die Errichtung einer Terrassenüberdachung oder den Bau eines Carports. Diese Bauvorhaben gelten häufig als genehmigungsfrei, wenn sie bestimmte Größen- und Höhenbeschränkungen nicht überschreiten und keine baurechtliche Konflikte verursachen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können, weshalb eine genaue Prüfung der jeweiligen Bauordnung erforderlich ist.

Die Durchführung eines geringfügigen Bauvorhabens erfordert in der Regel eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung bestimmter technischer Vorschriften. Obwohl keine formalen Genehmigungsverfahren erforderlich sind, sollten dennoch bestimmte bauordnungsrechtliche Anforderungen berücksichtigt werden, um potenzielle Konflikte zu vermeiden. Dies umfasst unter anderem die Einhaltung von Abstandsflächen, Brandschutzbestimmungen und den Schutz vor Wärmeverlusten gemäß der Energieeinsparverordnung.

Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, dass geringfügige Bauvorhaben nicht mit privilegierten Bauvorhaben verwechselt werden dürfen, die ebenfalls bestimmte Erleichterungen im Genehmigungsverfahren genießen können. Privilegierte Bauvorhaben sind Bauvorhaben, die den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechen und in bestimmten Gebieten schneller realisiert werden können.

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