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Lexikon

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auch bekannt als BGB-Gesellschaft, ist eine Form der Personengesellschaft, die durch den Zusammenschluss von zwei oder mehreren Gesellschaftern entsteht. Die GbR wird durch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und ist eine der häufigsten Rechtsformen in Deutschland.

Eine wesentliche Eigenschaft einer GbR ist, dass sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Dies bedeutet, dass die GbR selbst nicht rechtsfähig ist. Stattdessen werden die Rechte und Pflichten der Gesellschaft von den einzelnen Gesellschaftern wahrgenommen. Die Gesellschafter sind sowohl in Bezug auf die Geschäftstätigkeit als auch in Bezug auf die Haftung für die Verbindlichkeiten der GbR unmittelbar und persönlich verantwortlich.

Die Gründung einer GbR erfolgt durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen den Gesellschaftern. Dieser Vertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden. Für Rechtssicherheit ist jedoch die schriftliche Form zu empfehlen. Im Gesellschaftsvertrag werden unter anderem die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Aufteilung des Gewinns und Verlusts sowie die Regelungen zur Auflösung der GbR festgelegt.

Die Geschäftstätigkeit einer GbR kann sehr vielseitig sein. Sie kann beispielsweise den Betrieb eines Handwerksunternehmens, einer Kanzlei oder eines gemeinsamen Online-Shops umfassen. Es besteht keine Notwendigkeit, ein Mindestkapital einzubringen, und die Gesellschaft kann auch ohne Eintragung ins Handelsregister bestehen.

Da die GbR eine transparente Rechtsform ist, müssen die Gesellschafter eine detaillierte Buchführung führen und eine jährliche Gewinnermittlung durchführen. Die Gewinne und Verluste der GbR werden entsprechend den im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Regelungen verteilt.

Insgesamt bietet die GbR den Gesellschaftern Flexibilität in Bezug auf die Organisation und Führung ihres Unternehmens. Durch die direkte Haftung jedes Gesellschafters ist jedoch Vorsicht geboten, insbesondere was die Übernahme von Verbindlichkeiten betrifft. Eine umfassende rechtliche Beratung bei Gründung und Führung einer GbR ist daher empfehlenswert.

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