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Lexikon

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Wettbewerbsrechts und dient dem Schutz vor unlauteren Praktiken und der Sicherung eines fairen Wettbewerbs in verschiedensten Branchen. Es definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und das Vorgehen gegen unredliche Wettbewerbshandlungen wie Irreführung, Rufausbeutung oder aggressive Geschäftspraktiken.

Das UWG legt fest, dass gewerbliche Handlungen gegenüber Marktteilnehmern nicht unlauter sein dürfen. Dabei wird besonders auf die Aspekte der Irreführung und der Verletzung von Mitbewerberrechten geachtet. So sollen Verbraucher vor vorsätzlich irreführenden Informationen und Geschäftspraktiken geschützt werden.

Ein wichtiger Grundsatz des UWG ist das Verbot der irreführenden geschäftlichen Handlungen. Eine geschäftliche Handlung gilt als irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben macht. Darüber hinaus kann eine Handlung auch irreführend sein, wenn sie unvollständige Informationen liefert, die geeignet sind, den Verbraucher in die Irre zu führen.

Das UWG regelt auch den Bereich der Rufausbeutung. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen nicht den guten Ruf oder das Ansehen eines anderen Unternehmens ausnutzen darf, um eigene Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben. Diese Art der unlauteren Praktik kann den Ruf des Originalunternehmens beschädigen und den Markt verzerren.

Des Weiteren verbietet das UWG aggressive geschäftliche Handlungen, die gegen die Entscheidungsfreiheit von Verbrauchern verstoßen. Dazu gehören beispielsweise Bedrohungen, Belästigungen oder das Ausnutzen von Machtverhältnissen, um unangemessenen Druck auf Verbraucher auszuüben.

Das UWG ist eine wichtige Rechtsgrundlage für Unternehmen und Verbraucher, um faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Es ermöglicht die Einhaltung ethischer Geschäftspraktiken und Schutz vor unlauteren Wettbewerbsstrategien. Bei Nichtbeachtung des UWG drohen empfindliche Bußgelder und Schadensersatzansprüche. Um ein Verstoß gegen das UWG zu vermeiden, sollten Unternehmen umfassend über die gesetzlichen Bestimmungen informiert sein und diese bei ihren Geschäftspraktiken berücksichtigen.

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