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Lexikon

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist eine bedeutende Rechtsgrundlage in Deutschland, die den Wettbewerb schützt und den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen verhindert. Es handelt sich um ein Kernstück des Kartellrechts und regelt die Zulässigkeit von Wettbewerbsbeschränkungen sowie die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen.

Das GWB besteht aus einem Allgemeinen Teil sowie drei Teilen für einzelne Bereiche. Der Allgemeine Teil legt die allgemeinen Wettbewerbsregeln fest, während Teil 1 speziell auf Kartelle eingeht. Teil 2 regelt die Fusionskontrolle und Teil 3 behandelt den Schutz des Wettbewerbs gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen.

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung verfolgt das übergeordnete Ziel, einen freien und fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Es verbietet Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb einschränken oder verfälschen könnten. Dazu gehören beispielsweise Preisabsprachen, Aufteilung von Märkten oder die Behinderung von Mitbewerbern.

Zur Durchsetzung der Wettbewerbsregeln ist das Bundeskartellamt als zentrale Aufsichtsbehörde in Deutschland zuständig. Es überwacht die Einhaltung des GWB, kann bei Verstößen Bußgelder verhängen und hat Untersuchungsrechte gegenüber Unternehmen.

Die Anwendung des GWB erstreckt sich sowohl auf nationale als auch auf internationale Sachverhalte, sofern in Deutschland Auswirkungen auf den Wettbewerb zu erwarten sind. Unternehmen sollten stets darauf achten, ihre Geschäftspraktiken im Einklang mit dem GWB auszugestalten, um möglichen rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.

Als unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Rechtssystems und des Wirtschaftslebens ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung ein wichtiges Instrument, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteile für Verbraucher, Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt zu fördern.

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