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Lexikon

gewerbesteuerliches Schachtelprivileg

Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht und bezieht sich auf ein besonderes Steuervergünstigungsregime für Beteiligungseinkünfte, die aus einer deutschen Kapitalgesellschaft stammen. Es handelt sich um eine Regelung, die darauf abzielt, eine Doppelbesteuerung von Gewinnen zu vermeiden, die bereits in der Gesellschaft besteuert wurden.

Gemäß dem gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg können Gewinne, die eine inländische Kapitalgesellschaft aus ihrer Beteiligung an einer anderen inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft erzielt, unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei behandelt werden. Um von dieser Vergünstigung zu profitieren, muss die beteiligende Gesellschaft mindestens 15 Prozent der Anteile an der anderen Gesellschaft halten und diese Beteiligung für mindestens ein Jahr ununterbrochen gehalten haben.

Die Anwendung des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs ermöglicht es der beteiligenden Gesellschaft, die erzielten Beteiligungsgewinne in ihrer Gewerbesteuererklärung außer Ansatz zu lassen. Dadurch wird vermieden, dass diese Gewinne doppelt besteuert werden, sowohl in der Gesellschaft, die die Gewinne generiert, als auch in der Gesellschaft, die Anteile an der erstgenannten Gesellschaft hält. Beachten Sie, dass die gesetzliche Grundlage für das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg im Artikel 9 Nr. 2a des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) zu finden ist.

Durch die Nutzung des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs erhalten inländische Unternehmen einen Anreiz, in andere Unternehmen zu investieren, da die erzielten Beteiligungsgewinne steuerlich begünstigt sind. Dies trägt zur Förderung von Unternehmensbeteiligungen und Investitionen bei und unterstützt somit auch die wirtschaftliche Entwicklung.

Es ist wichtig zu beachten, dass das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg bestimmten Bedingungen und Beschränkungen unterliegt. Ausländische Holdings oder Zwischengesellschaften können zum Beispiel von dieser Vergünstigung ausgeschlossen sein. Daher ist es ratsam, sich bei steuerlichen Fragen und der Anwendung des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs von einem qualifizierten Steuerexperten beraten zu lassen.

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