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Lexikon

Gewerbeuntersagung

Gewerbeuntersagung:

Die Gewerbeuntersagung ist ein rechtskräftiger Verwaltungsakt, der durch eine staatliche Behörde erlassen wird, um die Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten zu untersagen. Sie erfolgt in der Regel aufgrund von schwerwiegenden Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Auflagen. Eine Gewerbeuntersagung stellt somit eine gravierende Maßnahme dar, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu schützen sowie das Vertrauen der Verbraucher und Geschäftspartner in die Gewerbetreibenden zu wahren.

Im deutschen Gewerberecht ist die Gewerbeuntersagung in den §§ 35ff der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Zuständig für die Erlassung einer Gewerbeuntersagung ist die zuständige Gewerbeaufsichtsbehörde, oft ein Ordnungsamt oder eine Regierung. Vor dem Erlass einer Gewerbeuntersagung muss die Behörde den Gewerbetreibenden anhören und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Grundsätzlich kann eine Gewerbeuntersagung erfolgen, wenn der Gewerbetreibende wiederholt gegen Auflagen oder Verbote verstößt oder sich aufgrund schwerwiegender Straftaten als unzuverlässig erweist. Auch bei Insolvenz, mangelnder Zahlungsfähigkeit oder unsachgemäßer Betriebsführung kann eine Gewerbeuntersagung in Betracht gezogen werden. Für spezielle Berufsgruppen, wie z.B. Apotheker oder Ärzte, gelten spezifische Voraussetzungen für eine Gewerbeuntersagung, die explizit in gesonderten Bestimmungen geregelt sind.

Die Folgen einer Gewerbeuntersagung sind erheblich. Der Gewerbetreibende darf seine Tätigkeit nicht fortsetzen und es drohen strafrechtliche Konsequenzen bei Missachtung des Untersagungsbescheids. Zudem können bereits erwirtschaftete Gewinne eingezogen werden. Um einer Gewerbeuntersagung vorzubeugen, ist es daher von entscheidender Bedeutung, sämtliche gesetzlichen Vorschriften und Auflagen genau zu beachten und kritische Infrastrukturen und Prozesse im Unternehmen zu etablieren.

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