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Lexikon

gewöhnlicher Aufenthalt

"Gewöhnlicher Aufenthalt" ist ein Begriff aus dem Bereich des Steuerrechts, der sich auf den dauerhaften Wohnsitz einer natürlichen Person bezieht. Dieser Begriff spielt eine wichtige Rolle bei der Bestimmung der steuerlichen Zuständigkeit einer Person in Deutschland.

Gemäß § 9 der Abgabenordnung (AO) wird eine natürliche Person als in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig angesehen, wenn sie hierzulande einen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der gewöhnliche Aufenthalt wird definiert als der Ort, an dem sich eine Person unter Umständen aufhält, die darauf hinweisen, dass sie an diesem Ort oder in diesem Land den Mittelpunkt ihrer Lebensaktivitäten hat. Es geht also um den Lebensmittelpunkt einer Person.

Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts basiert nicht allein auf der tatsächlichen physischen Präsenz einer Person, sondern berücksichtigt auch individuelle Umstände wie persönliche und familiäre Bindungen, berufliche Aktivitäten, Mitgliedschaften in Vereinen und Organisationen sowie die Art und Dauer der Aufenthalte an verschiedenen Orten.

Die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts ist von zentraler Bedeutung, da sie über die Besteuerung einer Person in Deutschland entscheidet. Wenn eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, unterliegt sie hier der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Das bedeutet, dass ihr weltweit erzieltes Einkommen in Deutschland besteuert wird und sie ihre Steuererklärung entsprechend abgeben muss.

Es ist wichtig zu beachten, dass der gewöhnliche Aufenthalt nicht mit dem Begriff "Wohnsitz" gleichgesetzt werden darf. Ein Wohnsitz kann zwar ein Hinweis auf den gewöhnlichen Aufenthalt sein, ist aber nicht immer identisch. Es ist durchaus möglich, dass eine Person mehrere Wohnsitze hat, während ihr gewöhnlicher Aufenthalt an einem bestimmten Ort liegt.

Insgesamt ist der Begriff "gewöhnlicher Aufenthalt" von wesentlicher Bedeutung, um die steuerliche Zuständigkeit in Deutschland festzulegen. Eine klare Definition und Kenntnis dieser Regelung sind für alle Steuerpflichtigen und diejenigen, die eine genaue Einschätzung ihrer steuerlichen Situation benötigen, unerlässlich.

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